Schläger- und Ausrüstungsmissbrauch
2 Min. Lesezeit
Schläger- und Ausrüstungsmissbrauch gehört zu den sichtbarsten Verstößen gegen den Verhaltenskodex im Padel. Frust über das eigene Spiel führt manchmal dazu, dass Spieler ihren Ärger am Schläger oder am Court auslassen — der FIP-Verhaltenskodex wertet dies unabhängig von der Absicht als Fehlverhalten.
Was als Schläger- und Ausrüstungsmissbrauch gilt
Schlägermissbrauch
- Schläger werfen — den Schläger mit Wucht auf den Boden, gegen die Wand oder ins Netz schleudern
- Schläger zerschlagen — den Schläger aus Frust gegen den Boden, die Wand oder das Netz schlagen
- Schläger absichtlich zerbrechen — jede vorsätzliche Zerstörung des Schlägers
Das versehentliche Fallenlassen des Schlägers während des normalen Spiels (z. B. Verlust des Griffs mitten im Schlag) ist kein Schlägermissbrauch. Das entscheidende Element ist die absichtliche Handlung.
Ausrüstungs- und Court-Missbrauch
- Netzpfosten oder Einrichtungen aus Frust mit dem Schläger treffen
- Spieloberfläche beschädigen — absichtliches Kratzen, Schlagen oder Markieren des Bodens
- Glasscheiben, Metallgitter oder andere Elemente der Court-Umrandung beschädigen oder zerstören
Zerstörung persönlicher Ausrüstung
Das absichtliche Zerstören jeglicher persönlicher Ausrüstung (einschließlich Bälle, Bespannung oder Zubehör) auf dem Court wird genauso gewertet wie Schlägermissbrauch.
Strafen
Schläger- und Ausrüstungsmissbrauch folgt der Standardstrafleiter des Verhaltenskodex:
- Erster Verstoß: Verwarnung
- Zweiter Verstoß: Verwarnung + Punktstrafe
- Dritter Verstoß: Verwarnung + Disqualifikation vom Match
Ein Schiedsrichter kann die Verwarnung überspringen und direkt eine Punktstrafe verhängen, wenn der Schläger- oder Ausrüstungsmissbrauch besonders schwerwiegend ist. Die Beschädigung von Court-Infrastruktur (Glasscheiben, Netzpfosten) kann zusätzlich dazu führen, dass der Spieler gemäß den Eventregularien für die Reparaturkosten haftet.
Sicherheitsrelevanz
Ein geworfener Schläger stellt eine Gefahr für andere Spieler, Schiedsrichter und Zuschauer dar. Wenn ein geworfener Schläger eine andere Person trifft, kann der Schiedsrichter eine sofortige, verschärfte Strafe über die reguläre Erstverstoß-Verwarnung hinaus verhängen.
Die verpflichtende Handgelenkschlaufe (siehe Regeln zur Handgelenkschlaufe) ist teilweise dafür konzipiert, ein unkontrolliertes Wegfliegen des Schlägers zu verhindern — Spieler, die die Handgelenkschlaufen-Regel missachten, haben ein höheres Risiko, bei Griffverlust Verletzungen zu verursachen.
Zusammenfassung
| Handlung | Mindeststrafe (erster Verstoß) |
|---|---|
| Schläger auf den Court werfen | Verwarnung |
| Schläger gegen Wand oder Boden schlagen | Verwarnung |
| Schläger absichtlich zerbrechen | Verwarnung (Eskalation möglich) |
| Court-Einrichtungen beschädigen | Verwarnung (kann Haftung für Reparaturkosten beinhalten) |
| Geworfener Schläger trifft eine Person | Verschärfte Strafe — Ermessen des Schiedsrichters |
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